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FAQ-Bereich der Stadtwerke Gummersbach

Die häufigsten Fragen unserer Kunden.

Verbrauchsabrechnung

Für einen Eigentumswechsel benötigen wir folgende Angaben:

  • Kundennummer
  • Objektadresse
  • Zählerstand am Tag der Übergabe
  • neuen Eigentümer
  • sowie die neue Anschrif (alter Eigentümer)

Bitte eine Kopie der Seite vom Kauf-/Notarvertrag in der der neue Eigentümer aufgeführt ist beifügen.

Diese Angaben können Sie uns schriftlich online übermitteln.

Einfach unser Formular aufüllen und absenden. Die Einzugsermächtigung muss mindestens 14 Tage vor Abbuchungsstermin den Stadtwerken Gummersbach vorliegen. Als Einzugsermächtigung wird nur die Bankverbindung des Eigentümers akzeptiert, da dieser lt. den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) unser Vertragspartner ist.

Für die Beendigung der Einzugsermächtigung benötigen wir Ihre Kundennummer und das Enddatum. Diese Angaben müssen Sie uns schriftlich übermitteln.

Wir nutzen elektronische Wasserzähler mit Funkmodul. Die Ablesung geschieht automatisch durch unsere Mitarbeiter per Funkablesung. Ablesekarten werden nicht mehr versendet.

Die Jahresverbrauchsabrechnung wird Ende Januar versendet.

Richten Sie Ihren Widerspruch schriftlich mit Foto des Zählerstandes an stadtwerke@stadtwerke-gm.de.

Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauches werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen auf 365 Tage hochgerechnet. Ihre Abschläge berechnen sich für das Jahr auf der Basis des Vorjahresverbrauchs. Bei Neukunden legen wir einen Durchschnittsverbrauch von 3,5 m³ pro Person und Monat zugrunde.

Ihren neuen Abschlag finden Sie auf der 2. Seite Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Sie können online Ihren Abschlagswunsch mitteilen

Nein, es werden keine Zwischenrechnungen erstellt. Sie erhalten Ende Januar von uns Ihre Jahresverbrauchsabrechnung.

Wasserhausanschluss

Bei manchen Erschließungsmaßnahmen ist ein Baukostenzuschuss nicht zu entrichten. Dazu kann der Erschließungsträger oder die Stadtwerke Gummersbach Auskunft erteilen.

Der Bauherr hat ein Tiefbauunternehmen zur Herstellung der Hausanschlussleitung zu beauftragen. Das Tiefbauunternehmen benötigt den Nachweis über die Schulung GW129. Über zugelassene Tiefbauunternehmen können unsere Mitarbeiter der technischen Abteilung Wasser Auskunft erteilen.

Der Bauherr wendet sich an die Stadtwerke Gummersbach. Hier erhalten Sie Informationen über die Terminierung und die weitere Vorgehensweise.

Standrohr

Alle Informationen wie Sie sich eine Standrohr ausleihen können, finden Sie hier.

Rohrbruch

  • Wasser am Haupthahn abstellen
  • Schaden dokumentieren
    • Fotos vom Schaden und Zählerstand
    • Zählerstand ablesen
  • Schaden Ihrer Versicherung melden
  • Kontaktieren Sie uns unverzüglich nach Kenntnis über den Wasserschaden

Nachdem Sie uns einen Wasserschaden gemeldet haben wird sofort geklärt, ob für den Wasserverlust die Möglichkeit einer Erstattung von den Abwassergebühren gegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass diese Wassermengen nachweislich nicht in den Kanal gelangt sind.

Daher beantragen Sie, unverzüglich nach Kenntnis des Vorfalls, die Gebührenerstattung bei uns. Dazu können Sie unser Formular verwenden. Achtung: Fristablauf für das Kalenderjahr ist der 15.01. des nachfolgenden Jahres. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt.

Niederschlagswasser

Sie teilen uns die veränderten Flächen über unser Formular mit.

Gartenwasserzähler

Das Reservierungsformular für Ihren fernauslesbaren Gartenwasserzähler finden Sie hier.

Wenn Sie bereits einen bei uns angemeldeten fernauslesbaren Gartenwasserzähler verwenden, brauchen Sie nichts mehr tun. Wir lesen den Zählerstand zum 31.12. jedes Jahr per Funk ab. Die zu erstattende Schmutzwassergebühr wird automatisch bei Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Ja, Sie können auch einen analogen Zähler von Ihrem Installateur beziehen und sich einbauen lassen. Dieser muss dann bei uns über dieses Formular angemeldet werden. Außerdem müssen Sie jährlich einen Erstattungsantrag stellen, spätestens bis zum 15.01. (Ausschlussfrist) des Folgejahres. Ansonsten ist eine Erstattung nicht mehr möglich.

Fernauslesbarer Gartenwasserzähler

Sie müssen aktiv nichts tun. Das Eichamt legt die Zähler fest, welche in einer Stichprobe geprüft werden sollen. Diese Zähler werden dann von den Stadtwerken ausgebaut und zum Zerlegen ans Eichamt gesendet. Wenn die Stichprobe die Prüfung besteht, sind alle fernauslesbaren Gartenwasserzähler 3 weitere Jahre geeicht und müssen nicht getauscht werden. Eine weitere Verlängerung der Eichzeit kann nochmals nach weiteren 3 Jahren erfolgen.

Analoger Gartenwasserzähler

Lassen Sie Ihren Gartenwasserzähler von einem Installateurunternehmen wechseln und reichen Sie uns wie bei der Anmeldung alle Unterlagen ein. Auf dem Formular für die Anmeldung finden Sie einen Bereich für die Wechselung Ihres Zählers. Reichen Sie in diesem Fall bitte den Zählerstand vom Ausbau des alten Gartenwasserzählers ein, ebenso den Zählerstand des neuen Zwischenzählers bei Einbau.

Ob sich der Einbau eines Zwischenzählers für Sie lohnt, müssen Sie für sich selbst beantworten. Sie haben die Möglichkeit für jeden im Garten versickerten Kubikmeter Trinkwassers die Gebühr für das Schmutzwasser erstattet zu bekommen. Mindestens die Kosten des Einbaus eines Zwischenzählers sollten Sie innerhalb der Eichfrist erstattet bekommen, damit sich für Sie der Aufwand lohnt.

Außerbetriebnahme Trinkwasseranlage

Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten.

Sollte abzusehen sein, dass Sie die Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzen, müssen Sie:

  • entweder den bestimmungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten
  • oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stilllegen (Betriebsunterbrechung).

Bestimmungsgemäßer Betrieb einer Trinkwasser-Installation bedeutet die Durchströmung, das heißt, die  regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude bzw. in der Wohnung.

Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden (z. B. wenn Sie in den Urlaub fahren und jemand Ihre Blumen gießt, sollte die Person alle Wasserhähne einmal pro Woche öffnen und das Wasser fließen lassen). Ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb kann auch durch Spülarmaturen automatisch sichergestellt werden. Es gibt verschiedene Anbieter solcher Armaturen auf dem Markt.

Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Sind eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, die Anlage zu entleeren. Dies ist möglichst zu vermeiden, da durch die Entleerung auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation eingetragen werden können.

Wenn Sie Ihren Betrieb wieder aufnehmen, müssen Sie auch die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb nehmen. Hierzu genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Dies können Sie leicht überprüfen, indem Sie Ihren Finger in den Wasserstrahl halten, bis sich die Temperatur des kalten Trinkwassers sich nicht mehr ändert.

Sollte Ihre Trinkwasser-Installation entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen worden sein, beauftragen Sie bitte ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme der betroffenen Trinkwasser-Installation. Denn die Leitungen sind vor Inbetriebnahme ggf. erneut gründlich nach DIN EN 806-4 zu spülen.

Die Stadtwerke Gummersbach erteilen Ihnen Auskunft über zugelassene und qualifizierte Installationsunternehmen (Vertragsinstallationsunternehmen). Alternativ finden Sie unter www.ria-live.de ein zentrales Verzeichnis mit Installationsunternehmen in Ihrer Nähe.

Zudem finden Sie auch auf dem Installateurverzeichnis der AggerEnergie Installationsunternehmen in Ihrer Nähe.

Stadtwerke Gummersbach, Fröbelstr. 1, 51643 Gummersbach
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