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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.stadtwerke-gm.de veröffentlichten Website der Stadtwerke Gummersbach.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Marc Haunschild Accessibility Consulting am 17.3.2023 Bewertung durchgeführten BIK-BITV-Prüfung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website vollständig mit der europäischen harmonisierten Norm EN 301549 vereinbar.

BIK BITV-Test Prüfbericht

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.04.2023 erstellt und zuletzt am 13.04.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson über das Kontaktformular mit Betreff „Barriere auf Website melden“ an.

Ombudsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Das Verfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Weitere Informationen zum Ombudsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

URL der Ombudsstelle in NRW: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Ombudsstelle unter 0211 / 855-3451 oder per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.

Stadtwerke Gummersbach, Fröbelstr. 1, 51643 Gummersbach
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