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Erstattungsantrag

Stellen Sie hier den Antrag auf Erstattung von der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2023

Ausschlussfrist beachten

Denken Sie daran, den Erstattungsantrag bis zum 15.01.2024 zu stellen. Danach findet keine Berücksichtigung der Wasserschwundmenge mehr statt.

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