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Verbrauchsabrechnung

Der Wasserverbrauch wird am 31.12. jeden Jahres per Fernauslesung festgestellt. Die daraus ermittelten Wasserverbräuche werden für Wasser und Schmutzwasser jedem Kunden mit der Jahresverbrauchsabrechnung im Februar des Folgejahres in Rechnung gestellt.

Die Abschlagsbeträge entnehmen Sie bitte der Jahresverbrauchsabrechnung. Diese sind monatlich vom 01.03. bis 01.12. fällig.

Forderungsmanagement

Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns aus unterschiedlichsten Gründen nicht nachkommen können, melden Sie sich unbedingt direkt bei uns. So können Sie weitere Kosten vermeiden!

Verwaltungs- und Bearbeitungskosten

Sperrung25,00 €
Inbetriebsetzung (während der Geschäftszeiten)25,00 €
Inbetriebsetzung (innerhalb der Rufbereitschaft)75,00 €

Bei Mahnbeträgen bis zu € 50 einschließlich € 6, von dem € 50 übersteigenden Betrag 1%. In den Fällen, in denen neben den Mahngebühren bei Eintritt der Voraussetzungen auch Säumniszuschläge zu erheben sind, beträgt die Mahngebühr jedoch höchstens € 52.

Für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Rechnungsbetrages ; abzurunden ist auf den nächsten durch € 50 teilbaren Betrag.

Stadtwerke Gummersbach, Fröbelstr. 1, 51643 Gummersbach
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