Kanalanschluss
Hier können Sie Ihren Kanalanschluss beantragen.
Antragsunterlagen
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte 4-fach Ihrem Antrag bei:
- Lageplan (1:500) mit der Hausanschlussleitung vom Gebäude bis zum Kanal inkl. Inspektionsöffnung
- Schnitt durch Hauptleitung der Gebäudeentwässerung inkl. der Fallrohre u. der auf NN bezogenen Höhen von Keller, Hauptanschlussleitung und städt. Kanal
- Grundriss des Kellergeschosses (1:100) mit Angabe der Grundleitungen
Kanalanschlussbeitrag
Für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) verlangt die Stadt Gummersbach einen Kanalanschlussbeitrag.
Beitragssätze in Gummersbach
Vollanschluss | 2024 |
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Schmutzwasser und Regenwasser | 6,47 €/m² |
halber Beitrag (bei vorhandenem oder möglichem Teilanschluss) | 3,24 €/m² |
Teilanschluss | 2024 |
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nur Schmutzwasser | 4,53 €/m² |
halber Beitrag (bei vorhandenem oder möglichem Teilanschluss | 2,26 €/m² |
nur Regenwasser | 1,94 €/m² |
Weitere Informationen entnehmen Sie hier:
Zum Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und die Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage sowie als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme und die hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteile, erhebt die Stadt Gummersbach gemäß § 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Gummersbach - BGS - vom 07.12.2000 in der zurzeit gültigen Fassung einen Anschlussbeitrag.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die tatsächlich und rechtlich an die Abwasseranlage angeschlossen werden können und für die
- nach der Entwässerungssatzung ein Anschlussrecht besteht,
- eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen oder
- eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten städtebaulichen Entwicklung der Stadt zur Bebauung anstehen oder wenn sie tatsächlich baulich oder gewerblich genutzt werden.
Wird ein Grundstück an die Abwasseranlage tatsächlich angeschlossen (zum Beispiel im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch -BauGB-), so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
- 1.000 m² Grundstücksfläche, 1-geschossig bebaut, Vollanschluss (Schmutzwasser und Regenwasser)
Grundstücksgröße x Vomhundertsatz x Jahresbeitragssatz = Beitrag
1.000 m² x 100 % x 6,47 €/m² = 6.470,00 €
- 1.000 m² Grundstücksfläche, 2-geschossig bebaut, Teilanschluss (nur Schmutzwasser)
Grundstücksgröße x Vomhundertsatz x Jahresbeitragssatz = Beitrag
1.000 m² x 125 % x 4,53 €/m² = 5.662,50 €