Bleileitungen
Die am 24.06.2023 in Kraft getretene novellierte TrinkWV sieht gem. § 17 ein
Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind alle Bleileitungen bis zum
12.01.2026 zu entfernen/stillzulegen.
Trinkwasser unterliegt strengen Kontrollen.
Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht ein Verbot von Bleileitungen vor (siehe § 17 TrinkwV, Trinkwasserleitungen aus Blei). Gemäß Technischer Anschlussbedingungen vom 01.06.2024 der Stadtwerke Gummersbach sind Sie als Eigentümer ab der Grundstücksgrenze § 10 Abs. 1, Betreiber einer Wasserversorgungsanlage und somit verpflichtet bis zum 12.01.2026 Trinkwasserleitungen oder Teilstücke die aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, nach den anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.
Als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind Sie nach Festellung, dass Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus dem Werkstoff Blei bestehen, dem Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises unverzüglich meldepflichtig. Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie Ihre Leitungen. Sorgen Sie für bleifreien Trinkwasser-Genuss.
Für weitere ausführlichere Informationen können Sie die Homepages des Umweltbundesamt und des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfahres (DVGW) besuchen:
Leider mus man die Frage mit Ja beantworten. Das Trinkwasser in Gummersbach ist von sehr guter Qualität. Leitungen aus Blei können die gute Trinkwasserqualität allerdings beeinträchtigen.
Das Leitungsnetz der öffentlichen Wasserversorgung ist nahegehend "bleifrei", aber es gibt immer noch Gebäude, in denen Trinkwasserleitungen aus Blei verbaut sind. Alte noch vorhandene Bleileitungen in der Hausinstallation können aber die Gesundheit der Bevölkerung gefährden. Die wachsenden Erkenntnisse aüber die gesundheitlichen Wirkungen von Blei, haben in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser immer weiter reduziert wurden.
Das Trinkwasser in Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht).
Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen, die man nicht merkt. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Blei ist zudem als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann dort aber während Phasen erhöhten Stoffwechsels (z. B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Dies erklärt, warum neben Ungeborenen und Kleinkindern auch junge Frauen und Schwangere besonders vor einer Aufnahme von Blei geschützt werden müssen.
Bleirohre und damit bleihaltiges Trinkwasser kann es höchstens noch in älteren Gebäuden, die vor 1973 errichtet wurden, geben.
Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich:
- Kontrollieren Sie sichtbare Leitungen (z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler). Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem spitzen Gegenstand leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau.
- Verbindungen von Bleileitungen sind immer gelötet, die Lötstellen der Bleirohre sind wulstig.
- Geschraubte Verbindungen zwischen Bleileitungen gibt es nicht.
- Blei ist ein sehr weiches Material und wird aufgrund der Biegsamkeit meist in geschwungenen Linien verlegt.
- Wer mit einem metallenen Gegenstand auf eine Bleileitung klopft, hört einen dumpfen Ton.
- Fragen Sie bei Ihrem Vermieter, Hausverwalter oder Hauseigentümer nach, wann die Wasserleitung installiert wurde und aus welchem Werkstoff sie ist.
- Fragen Sie bei einem zugelassenen Installateur-Fachbetrieb des Sanitär- und Heizungshandwerks nach.
- Im Zweifelsfall kann eine fachgerechte Labormessung einer zugelassenen Untersuchungsstelle Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers geben.
Der Grenzwert für Blei wurde seit 2001 in der Trinkwasserverordnung stufenweise gesenkt.
Der jetztige gültige Grenzwert von Blei im Trinkwasser beträgt 0,010 Milligramm pro Liter (mg/l).
Ab dem 12.01.2028 wird der Grenzwert um die Hälfte auf 0,005 mg/l gesenkt und damit nochmal deutlich verschärft. Um diese niedrigen Grenzwerte sicher einzuhalten, ist der Austausch bzw. die Stilllegung von Bleiinstallationen dringend erforderlich. Es wird empfohlen nur noch bleifreie Bauteile in der Trinkwasserinstallation einzubauen.
Die Konzentration von Blei im Trinkwasser können Sie durch Wasseranalyse feststellen lassen. Diese wird durch zugelassene Untersuchungsstellen durchgeführt.
Hier der Link auf die Homepage des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Verzeichnis zugelassene Untersuchungsstellen)
Einen sicheren Schutz bietet allein der Austausch der Bleileitung. Sie können die Bleikonzentration im Trinkwasser deutlich reduzieren, indem Sie nur frisches Trinkwasser zum Trinken oder Kochen verwenden. Lassen Sie hierfür das Wasser so lange ablaufen, bis es gleichmäßig kühl aus der Leitung kommt. Das Ablaufenlassen des Trinkwassers ist allerdings nicht ausreichend um einen Wert von 0,010 Milligramm pro Liter zu unterschreiten.
Das abgelaufene Wasser kann zum Wassersparen aufgefangen werden und z. B. für andere Zwecke, wie das Blumengießen verwendet werden.
An den Trinkwasseranlagen in Gummersbach dürfen nur zugelassene Fachbetriebe des Sanitär- und Heizungshandwerks arbeiten. Sie sind sich unsicher, ob sich in Ihrer Trinkwasserinstallation noch Leitungen aus Blei befinden? Dann können Sie hier den richtigen Fachbetrieb finden, der Ihnen weiterhelfen kann:
Homepage "Regionaler Installateurausschuss Bergisches Land Gas/Wasser"