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Gartenwasserzähler

Falls Sie für die Gartenbewässerung Trinkwasser verwenden, können Sie einen zusätzlichen Wasserzähler (Gartenwasserzähler) einbauen lassen und für die Gießwassermenge eine Erstattung der Schmutzwassergebühr beantragen.  
 

Neu!

Fernauslesbare Gartenwasserzähler

Wir bieten Ihnen fernauslesbare Wasserzähler für ein vereinfachtes Verfahren gegenüber dem Standardverfahren an. Ab sofort können Sie auch gerne jederzeit Ihren anerkannten analogen Zähler gegen einen fernauslesbaren Zähler austauschen lassen, um von den Vorteilen zu profitieren!


Preis fernauslesbarer Gartenwasserzähler: 47,60 € inkl. MwSt.

Die Vorteile der neuen Zähler gegenüber den analogen Zählern auf einen Blick:

Fernauslesbarer Wasserzähler

  • automatischer Anmeldeprozess
  • automatische Ablesung
  • automatische Erstattung
  • stichtagsgenaue Ablesung

 

Analoger Wasserzähler

  • kein automatischer Anmeldeprozess
  • Ablesung muss durch Sie erfolgen
  • Erstattung muss rechtzeitig beantragt werden
  • Eichfrist 6 Jahre

 

Weitere Infos entnehmen Sie bitte hier:

  • Sie reservieren Ihren fernauslesbaren Gartenwasserzähler hier
  • Sie erhalten eine Bestätigungsemail mit allen weiteren wichtigen Infos sowie einen Link, wo Sie später den korrekten Einbau nachweisen
  • Ihr Zähler liegt dann zur Abholung bei uns bereit
  • Sie bezahlen per EC-Karte bei Abholung
  • Sie beauftragen einen Installateur mit dem Einbau
  • Nach Einbau melden Sie Ihren Zähler über den Ihnen gesendeten Link an

Sie planen, auf Ihrem Grundstück Trinkwasser zur Bewässerung des Gartens oder für die Viehtränke zu verwenden. Für diese Wassermengen, welche nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden, können Sie eine Befreiung von den Abwassergebühren beantragen.

Generell sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, ob sich der Einbau eines Gartenwasserzählers für Sie lohnt. Zurzeit sparen Sie 3,45 € für jeden Kubikmeter Abwasser (1.000 Liter). Das entspricht einem Wasserverbrauch aus 100 Gießkannen.

  • Der Gartenwasserzähler sollte innen im Haus unmittelbar vor einem Außenwasserhahn installiert werden
  • Die mitgegebene Plombe ist korrekt anzubringen (s. Foto unten)
  • Es darf kein Abfluss in unmittelbarer Nähe der Zapfstelle (Wasserhahn) sein, da das entnommene Wasser nicht der Kanalisation zugeführt werden darf
  • Achtung: Nicht zugelassen sind sogenannte Anschraubzähler, die hinter dem Wasserhahn aufgesetzt werden.

Das Befüllen eines Schwimmbeckens oder Gartenpools über den Gartenwasserzähler ist nicht erlaubt. Das gebrauchte Poolwasser muss zwingend über die Kanalisation entsorgt werden. 

Es bestehen erhebliche Gefahren für die Umwelt durch unsachgemäßes Ableiten des Schwimmbadabwassers zum Beispiel in den Untergrund/Boden oder in den falschen Kanal, wie den Regenwasserkanal oder die Straßenentwässerung. Dieses Wasser gelangt nämlich in der Regel ebenfalls in die Gewässer. Abwasser aus Schwimmbecken/Gartenpools ist daher zwingend ordnungsgemäß in den Schmutzwasserkanal einzuleiten. Ansonsten können Geldbußen drohen.

Abwasser aus Schwimmbecken ist Schmutzwasser und zwar unabhängig davon, ob es chemische Zusätze wie Chlor oder ähnliches enthält.

Ansprechpartner

Corinna Stamm
Sebastian Rau
Susanne Ziemer

Kontakt

Stadtwerke Gummersbach, Fröbelstr. 1, 51643 Gummersbach
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