Wasseranschluss
Hier können Sie Ihren Wasseranschluss beantragen
Antragsunterlagen
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte Ihrem Antrag bei:
- Lageplan (1:500) mit Nachweis der Grundstücksgröße (3-fach)
- Grundrissskizze mit Lagedarstellung des Wasserzählers (1-fach)
- Gebäudeschnittzeichnung zur Bestimmung der Geschosszahl (1-fach)
wenn gegeben:
- wassertechn. Berechnung bei über 2000 m³ umbauten Raum
- ggf. Nachweis Überleitungsrecht über Fremdgrundstücke
Baukostenzuschuss
Die Anschlussnehmer werden an den Kosten der Wasserversorgungsleitungen im Stadtgebiet beteiligt. Der Baukostenzuschuss dient der teilweisen Abdeckung der notwendigen Kosten für die Erstellung, Erneuerung oder Veränderung und dauernden Zurverfügungstellung der Wasserverteilungsanlage. Er ist im Zusammenhang mit der Herstellung eines Trinkwasseranschlusses einmalig zu entrichten. Dadurch wird eine Umlegung auf den Trinkwasserverbrauchspreis vermieden.
Weitere Infos erhalten Sie hier:
1.000 m² Grundstücksfläche, 1-geschossig bebaubar
Grundstücksgröße x Vomhundertsatz x Beitragssatz zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer = Baukostenzuschuss
1.000 m² x 100 % x 1,45 €/m² = 1.450,00 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer
1.000 m² Grundstücksfläche, 2-geschossig bebaubar
Grundstücksgröße x Vomhundertsatz x Beitragssatz zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer = Baukostenzuschuss
1.000 m² x 125 % x 1,45 €/m² = 1.812,50 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer
Die Rechnung für den Baukostenzuschuss erhalten Sie gemeinsam mit der Genehmigung für den Wasseranschluss.
Wichtiger Hinweis
Es handelt sich hierbei nicht um die Rechnung für den Bau der Trinkwasserleitung. Eine Rechnung zu den tatsächlichen Kosten Ihres Hausanschlusses an das öffentliche Trinkwassernetz erfolgt zusätzlich
Ansprechpartner
Hausanschlusskosten
Die Kosten für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses sind vom Anschlussnehmer zu tragen. Sie erhalten nach erfolgter Anschlussherstellung eine Rechnung von uns.