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Analoger Gartenwasserzähler

Anmeldung analoger Gartenwasserzähler

Melden Sie hier Ihren Gartenwasserzähler an, damit er für das Erstattungsverfahren anerkannt wird

Antrag auf Erstattung der Schmutzwassergebühr

Stellen Sie hier rechtzeitig Ihren Erstattungsantrag. So können wir Ihnen die Schmutzwassergebühr für das Gießwasser etc. (gilt auch für Bäckereien, Autowaschanlagen usw.) erlassen.

Erste Schritte

  • Sie beauftragen einen Installateur mit dem Einbau
  • Sie erhalten auch den Zähler und die erforderliche Plombe bei Ihrem Installateur
  • Achtung: Nicht zugelassen sind sogenannte Anschraubzähler, die hinter dem Wasserhahn aufgesetzt werden und/oder sich über einem Waschbecken oder Abfluss befinden.

  • Sie füllen das Anmeldeformular aus
  • Folgendes müssen Sie mitschicken:
    • Foto des eingebauten Zählers (Zählernummer, Zählerstand, Eichjahr, Verplombung und Plombennummer müssen gut erkennbar sein)
    • Foto der Außenzapfstelle (Zapfhahn) mit Umfeld ( aus ca. 2-3 m Entfernung, damit wir beurteilen können, ob das Wasser nicht in die Kanalisation gelangen kann.)

Wenn wir keine Rückfragen oder Einwände haben erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Gartenwasserzähler anerkannt ist. Das bedeutet, wenn Sie nach der Gießsaison rechtzeitig einen Erstattungsantrag stellen, kann für das Gießwasser die Schmutzwassergebühr erstattet werden.

Analoge Wasserzähler müssen alle 6 Jahre nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden.

Wie läuft das Erstattungsverfahren ab?

  • Die Gebührenerstattung ist jährlich zu beantragen
  • Das Erstattungsformular ist fristgerecht bis 15.01. des Folgejahres einzureichen
  • Eine rückwirkende Berücksichtigung erfolgt nicht.

  • Wenn keine Beanstandungen bestehen, erhalten Sie einen Erstattungsbescheid

  • In der Regel wird die Erstattung der Schmutzwassergebühr Ihnen in der Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben
Stadtwerke Gummersbach, Fröbelstr. 1, 51643 Gummersbach
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