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Niederschlagswasser Bemessungsgrundlage

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage Ihrer Niederschlagswassergebühr einfach folgende Felder aufüllen

Erhebungsbogen

Bitte nur die überbauten und befestigten Flächen angeben, von denen Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal gelangen kann. Die bebaute Fläche ist die Grundfläche, die von den auf dem Grundstück stehenden Gebäuden überdeckt wird, z. B. Wohngebäude inkl. Dachüberständen usw. Befestigte Flächen sind Höfe, Terrassen, Parkplätze, Wege usw.
Als an den öffentlichen Kanal angeschlossen gelten alle bebauten und sonst befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Dies gilt auch für solche Flächen, von denen Niederschlagswasser über Verkehrsgelände (Bürgersteig, Straßen, Wege, Plätze usw.) in die öffentliche Abwasseranlage fließt.
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