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Standrohrverleih

Sie können sich ganz bequem als Bauherr/in oder Bauunternehmen ein Standrohr bei uns reservieren.

Ohne vorherige Reservierung ist leider keine Ausgabe möglich!

Standrohrverleih2024 (netto)
Kaution500 €
Tagesmiete (Mindestmietdauer 25 Tage)1,00 €/Tag (zzgl. geltender MwSt.)
Arbeitspreis pro m³1,70 €/m³ (zzgl. geltender MwSt.)
Aufstellung65,00 € (zzgl. geltender MwSt.)

Anmietung und Kaution

Die Kaution von 500 € per Überweisung entrichten Sie vor der Abholung des Standrohrs bei Ihrer Bank.

Wir benötigen zwingend den Überweisungsbeleg Ihrer Bank, andernfalls können Sie kein Standrohr bei uns leihen!

Oder Sie bezahlen vor Ort mit EC-Karte (keine Kreditkarte).

Die Kaution dient lediglich zur Sicherung der Rückgabe des Standrohrs. Bei Verlust oder Beschädigung wird dem Kunden der tatsächlich entstandene Schaden berechnet.

Bei der Rückgabe wird die Kaution mit dem entstandenen Entgelt verrechnet und Ihnen per Überweisung auf Ihr Bankkonto erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Kreditinstitut: Sparkasse Gummersbach
Zahlungsempfänger: Stadtwerke Gummersbach
IBAN: DE25 3845 0000 0000 2019 70
BIC: WELADED1GMB
Verwendungszweck: Kaution Standrohr

Kreditinstitut: Commerzbank AG Gummersbach
Zahlungsempfänger: Stadtwerke Gummersbach
IBAN: DE32 3844 0016 0777 7212 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Kaution Standrohr

Hinweise zur Aufstellung

Damit die Trinkwasserqualität bis zur Entnahmestelle erhalten bleibt, müssen vom Betreiber folgende Punkte beachtet werden.

Zum Anschluss an unsere Hydranten dürfen nur die Standrohre der Stadtwerke Gummersbach eingesetzt werden.

Diese werden Ihnen auf schriftlichen Antrag nach erstmaliger örtlicher Einweisung und Aufstellung durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke zur Verfügung gestellt. Die  Standrohre sind mit einer Sicherungseinrichtung gegen Rücksaugen ausgestattet. Vor dem Anschluss der weiteren Installation müssen der Hydrant und das  Standrohr ausreichend gespült werden.

Grundsätzlich können alle DVGW- geprüften Leitungsmaterialien verwendet werden, die für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und ausreichend flexibel sind, z.B. Schläuche mit DVGW Zertifikat. Die verwendeten Leitungen müssen lichtundurchlässig, UV- beständig oder- geschützt und ausreichend druckbeständig (10 bar) sein.

Verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Dichtungsmittel) müssen vom DVGW geprüft, gesundheitlich unbedenklich und restlos auszuspülen sein.

Durch kurze Verbindungen und kleine Querschnitte soll die Verweilzeit des Trinkwassers von der Übergabestelle möglichst kurz gehalten werden. Die Trinkwasser-Installation der angeschlossenen Abnahmestellen (Verkaufswagen oder- stände für Lebensmittel) müssen ebenso wie ortsfeste Trinkwasser- Installationen den technischen Regeln  entsprechen.

Dies bedeutet z.B., dass die verwendeten Maschinen und Apparate wie gewerbliche Spülmaschinen, über ein DVGW- Prüfzeichen verfügen. Bestehen Zweifel an der Ausführung der Trinkwasseranlage, wird dringend empfohlen, diese von einem eingetragenen Heizungs- und Sanitärinstallationsunternehmen prüfen oder gegebenenfalls neu errichten zu lassen.

Vor Inbetriebnahme sind die Leitungssysteme gründlich zu reinigen und kräftig zu spülen. Bestehen Zweifel an der Sauberkeit der Anlagen, ist ggf. eine Desinfektion vorzunehmen. Auch ist nach längerer Stagnation (z.B. über Nacht) die Anlage gründlich zu spülen. Um Temperaturerhöhung zu vermeiden, sollten die Leitungen / Schläuche so verlegt werden, dass sie vor starker Sonneneinstrahlung geschützt sind.

Tägliche Kontrollen der oberirdisch verlegten Leitungen / Schläuche auf Unversehrtheit sind durchzuführen. Leitungen und Anschlüsse sind vor Verschmutzungen zu schützen.

Die verwendeten Leitungen / Schläuche dürfen ausschließlich für Trinkwasser verwendet werden. Eine entsprechende Kennzeichnung der Trinkwasserleitungen / -schläuche ist vorzusehen. Für die Zeit der Nichtbenutzung sind die verwendeten Leitungen vollständig zu entleeren und zusammen mit den anderen Bauteilen sauber und trocken zu lagern.

Ist absehbar, dass das Standrohr in Flächen (Fahrbahn oder Gehweg) aufgestellt werden muss, die dem öffentlichen Verkehr dienen, ist von dem Betreiber des Standrohres für die Zeit der Inanspruchnahme eine Sondernutzungsgenehmigung beim Ordnungsamt der Stadt Gummersbach zu beantragen und die Entnahmestelle den erteilten Auflagen entsprechend abzusichern.

Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Betreiber diese Genehmigung, obwohl erforderlich, nicht vorlegen, werden die Stadtwerke kein Standrohr zur Verfügung stellen!

Für unsere Privatkunden stellen die Stadtwerke auf Antrag, der mindestens einen Tag vor der beabsichtigten Inanspruchnahme (voraussetzung ist die  Hinterlegung der Standrohrkaution) gestellt sein muss, das gewünschte Standrohr durch eigenes Fachpersonal an Ort und Stelle auf und bauen es nach Benutzung und telefonischer Information durch den Antragsteller wieder ab. Diese Dienstleistung wird dem Antragsteller wie folgt in Rechnung gestellt:

Aufstellgebühr (Einsatz pauschal): 65,00 € zzgl. geltender MwSt.

 

Die anfallenden Kosten werden zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer von der zu hinterlegenden Kaution abgezogen und einbehalten.

  • Das örtliche Gesundheitsamt ist berechtigt, auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen die Trinkwasserqualität zu prüfen und Proben zu nehmen.
  • Es ist vorgesehen einmal im Jahr eine Prüfung der Standrohre vorzunehmen. Zu diesem Zweck müssen die Standrohre auch bei längerer Anmietung vorgestellt werden.

 

Stadtwerke Gummersbach, Fröbelstr. 1, 51643 Gummersbach
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