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Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen


Grundsätzlich müssen Abwasserkanäle und -leitungen dicht sein. Denn undichte Abwasserkanäle verschmutzen das Grundwasser und den Boden. Die Dichtheit der privaten Abwasseranlagen ist vom Eigentümer sicherzustellen und nachzuweisen. Bei bestehenden Hausanschlüssen muss nach § 61a Abs. 4 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen die erstmalige Dichtheitsprüfung bei einer Änderung der Grundstücksentwässerung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Bei Neubauten besteht eine sofortige Prüfpflicht. Die Dichtigkeitsprüfung ist nach 20 Jahren erneut durchzuführen.


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