Zählerwechsel Info

Kaltwasserzähler sind Messgeräte, die der Eichpflicht unterliegen. Gemäß der Eichgesetzgebung sind Kaltwasserzähler ab dem 01.01.1993 alle sechs Jahre für eine weitere Eichgültigkeitsperiode nachzueichen bzw. erneut zu beglaubigen.

Nach Ablauf ihrer jeweiligen Eichgültigkeitsdauer dürfen die Geräte im geschäftlichen Verkehr nicht mehr genutzt werden.

Um zu gewährleisten, dass die Messgenauigkeit, und damit verbunden die korrekte verbrauchsabhängige Abrechnungsgrundlage, weiterhin gesichert ist, wird nach 6 Jahren eine vom Eichamt vorbestimmte Anzahl von Wasserzählern zur Stichprobe entnommen. Bei positivem Bescheid verlängert sich die Eichgültigkeitsdauer um weitere 3 Jahre. Diese Vorgehensweise kann mehrfach wiederholt werden.

In dem Zeitraum von Februar bis Oktober eines jeden Jahres ist ein von uns beauftragtes Unternehmen und ein eigener Mitarbeiter der Stadtwerke Gummersbach mit der Zählerwechselung der auszutauschenden Wasserzähler beschäftigt.

Die eingesetzten Mitarbeiter sind mit einem Ausweis der Stadtwerke Gummersbach ausgestattet und weisen sich auf Wunsch gerne aus.

Der erste Besuch des eingesetzten Mitarbeiters erfolgt nach vorheriger schriftlicher Ankündigung. Wird der Kunde nicht angetroffen, hinterlässt der Mitarbeiter eine Benachrichtigungskarte, mit der Bitte um Kontaktaufnahme.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme ist für Sie kostenlos und dauert ca. 15 Min.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Kunden uns nach § 16 der AVBWasserV Zutritt zu dem Wasserzähler gewähren müssen. Weiterhin weisen die „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ eindeutig darauf hin, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler, jederzeit frei zugänglich sein müssen. Weiterhin dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände in der näheren Umgebung abgestellt bzw. angeordnet werden.

Sollten sich Probleme personeller- oder technischer Art ergeben, stehen wir Ihnen bei der Lösung gerne zur Verfügung.