Jahresabrechnung
Der Wasserverbrauch wird am 31.12. jeden Jahres per Fernauslesung festgestellt. Die daraus ermittelten Wasserverbräuche werden für Wasser und Schmutzwasser jedem Kunden mit der Jahresverbrauchsabrechnung im Februar des Folgejahres in Rechnung gestellt.
Für das neue Jahr werden zehn gleichbleibende Abschlagszahlungen zum 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., und 01.12. erhoben. Diese entnehmen Sie bitte der Jahresverbrauchsabrechnung.
Die Jahresabrechnung sowie die Abschlagsbeträge werden zu den angegebenen Terminen fällig. Die Kosten aus Zahlungsverzug und aus einer erforderlich werdenden Einstellung der Wasserversorgung ergeben sich wie folgt:
Die Mahngebühr beträgt bei Mahnbeträgen bis zu € 50 einschließlich € 6, von dem € 50 übersteigenden Betrag 1%. In den Fällen, in denen neben den Mahngebühren bei Eintritt der Voraussetzungen auch Säumniszuschläge zu erheben sind, beträgt die Mahngebühr jedoch höchstens € 52.
Wird der Rechnungsbetrag nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Rechnungsbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch € 50 teilbaren Betrag.
Verwaltungs- und Bearbeitungskosten
- Sperrung 25,00 €
- Inbetriebsetzung (während der Geschäftszeiten) 25,00 €
- Inbetriebsetzung (innerhalb der Rufbereitschaft) 75,00 €