Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen unserer Kunden

Abschlagsberechnung

Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauches werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen auf 365 Tage hochgerechnet. Ihre Abschläge berechnen sich für das Jahr auf der Basis des Vorjahresverbrauchs. Bei Neukunden legen wir einen Durchschnittsverbrauch von 3,5 m³ pro Person und Monat zugrunde.       

Eigentumswechsel

Für einen Eigentumswechsel benötigen wir folgende Angaben: die Kundennummer, das Objekt (Adresse), den Zählerstand am Tag der Übergabe, den neuen Eigentümer, sowie Ihre neue Anschrift. Bitte eine Kopie der Seite vom Kauf-/Notarvertrag in der der neue Eigentümer aufgeführt ist beifügen. Diese Angaben können Sie uns schriftlich (Eigentumswechsel) oder online (Formularbereich) übermitteln. 

Einzugsermächtigung

Für die Erteilung einer Einzugsermächtigung benötigen wir Ihre Kundennummer, die Bankverbindung, IBAN und BIC Nummer und das Startdatum der Abbuchung. Für die Beendigung der Einzugsermächtigung benötigen wir Ihre Kundennummer und das Enddatum. Diese Angaben müssen Sie uns schriftlich übermitteln. Telefonisch oder per E-Mail können wir die Einzugsermächtigung nicht mehr annehmen, da durch die Einführung von SEPA  eine Unterschrift zwingend notwendig ist. Als  Einzugsermächtigung wird nur die Bankverbindung des Eigentümers akzeptiert, da dieser lt. den Technischen Anschlussbedingungen (TAB)  unser  Vertragspartner ist. 

Einfach Formular ausdrucken und ausgefüllt mit Ihrer Unterschrift an uns zurücksenden. Die Einzugsermächtigung muss mindestens 14 Tage vor Abbuchungsstermin den Stadtwerken Gummersbach vorliegen.

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, rufen Sie uns einfach unter der Telefon-Nummer: 02261 - 910 73 0 an, oder senden uns eine E-Mail.   



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