Abwasserbeseitigungskonzept
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Gummersbach
6. Fortschreibung
Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) als Kontrollinstrument hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Landeswassergesetzes vom 20.12.1983 eingeführt. Es gibt einen Überblick über den Stand der Abwasserbeseitigung in den Kommunen und die noch durchzuführenden Maßnahmen. Dem Gesetzgeber bzw. den Aufsichtsbehörden ermöglicht es die Kontrolle, ob die Kommunen ihre Abwasserbeseitigungspflicht ordnungsgemäß erfüllen.

Das ABK umfasst einen festen Zeitraum von 6 Jahren und macht konkrete Aussagen zu dem Jahr der Inangriffnahme der einzelnen Baumaßnahmen.
Das ABK ist im Abstand von jetzt 6 Jahren fortzuschreiben und zu aktualisieren.
Die Stadt Gummersbach hat erstmalig 1986 ihr Abwasserbeseitigungskonzept der Bezirksregierung vorgelegt, 1989, 1994, 2000, 2006, 2012 und 2018 erfolgte jeweils eine Fortschreibung. Die zuletzt genannte Fortschreibung wurde durch den Rat der Stadt Gummersbach beschlossen und anschließend von der Bezirksregierung genehmigt.
Das ABK 2018 – 2023 enthält verschiedene Maßnahmen für den Gewässerschutz, bauliche und hydraulische Kanalsanierungsmaßnahmen, Fremdwasserbeseitigungsmaßnahmen und Kanalnetzerweiterungsmaßnahmen. Die jährlichen Investitionsraten belaufen sich auf ca. 3,5 Mio €/a.
Eine Übersicht der Maßnahmen erhalten Sie per Klick zum Download der PDF- Datei!