Abwassergebühr
Man unterscheidet Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) sowie die Beseitigung des Klärschlammes aus Grundstückskleinkläranlagen (das Abfahren und die Behandlung) werden Abwassergebühren zur Deckung der Kosten erhoben.
Schmutzwassergebühr
Berechnungsgrundlage ist der Frischwasserbezug.
Als gebührenpflichtige Abwassermenge gilt die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen (zum Beispiel Regenwassernutzungsanlagen für WC-Spülungen) zugeführte Wassermenge.
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 3,45 € bei Kanalanschluss und 1,65 € zum Beispiel bei DIN-gerechten Klärgruben.
Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten und befestigten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Die Gebühr beträgt je m² bebauter/befestigter Fläche 1,10 €.
Wird die Flächengröße verändert, zum Beispiel durch einen Wohnhausanbau, durch Pflastern einer Garageneinfahrt oder durch Entsiegelungsmaßnahmen usw., ist dies innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung bei den Stadtwerken schriftlich anzuzeigen. Dies hat unter Verwendung des Formulars „Erhebungsbogen“ zu erfolgen. Hierzu ist die Maßnahme zu beschreiben und es ist ein Lageplan oder andere geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen die geänderten bebauten/befestigten Flächen nachvollzogen werden können.
WICHTIG: Wer plant, das Niederschlagswasser auf seinem Grundstück beispielsweise über eine Versickerungsanlage zielgerichtet in das Grundwasser einzuleiten, sollte sich unbedingt vorab über die rechtlichen Bestimmungen informieren (Näheres siehe unter "Wohin mit dem Regenwasser").
Downloads: