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Zählerwechsel-Info >>>

 

In Deutschland muss grundsätzlich alles verkaufte Wasser mit Wasserzähler gemessen werden. Die beim Kunden eingebauten Kaltwasserzähler müssen nach § 1 des Eichgesetzes geeicht sein. Alle sechs Jahre muss der Wasserzähler nach dem Eichgesetz neu geeicht werden.

Wir als Wasserversorger sind daher verpflichtet alle 6 Jahre den Wasserzähler auszutauschen.


Diese Maßnahme ist  für Sie kostenlos.


Die Stadtwerke Gummersbach werden in der Zeit von Februar bis September alle Wasserzähler innerhalb des Stadtgebiets mit ausgewiesener Beglaubigung bis zum jeweiligen Vorjahr durch die Firma Helbeck & Kusemann, Remscheid, austauschen lassen. Die eingesetzten Mitarbeiter sind mit einem Ausweis der Stadtwerke Gummersbach ausgestattet und weisen sich auf Wunsch gerne aus.

Da es nicht möglich ist, die betroffenen Kunden im Vorfeld anzuschreiben, erfolgt der erste Besuch des eingesetzten Mitarbeiters zur Zählerwechselung ohne weitere Information. Kunden, die nicht angetroffen werden, erhalten eine vorgedruckte Benachrichtigungskarte, mit der sie gebeten werden einen Zählerwechseltermin entweder mit der Firma Helbeck & Kusemann direkt unter einer dort ausgewiesenen, kostenlosen Rufnummer oder mit den Stadtwerken zu vereinbaren.

Die für die Zählerwechselung anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Stadtwerke Gummersbach.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Kunden uns nach § 16 der AVBWasserV Zutritt zu dem Wasserzähler gewähren müssen. Weiterhin weisen diese "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" eindeutig darauf hin, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit frei zugänglich sein muss. Weiterhin dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände in der näheren Umgebung abgestellt bzw. angeordnet werden.

Den Mehraufwand für die Demontage von Verkleidungen oder das Wegrücken von Möbeln oder anderer Gegenstände aller Art vor dem Wasserzähler und den Absperrventilen
müssen wir den Kunden in Rechnung stellen, sofern sie dies nicht selbst vor der Wechselung erledigt haben.


Sollten sich im Zusammenhang mit der Wasserzählerwechselung Schwierigkeiten technischer oder personeller Art ergeben, bitten wir Sie, uns zu informieren. Wir werden eine Lösung im Sinne unserer Kunden finden.


Liste der zugelassenen Installationsbetriebe.