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Jahresabrechnung >>>

Der Wasserverbrauch wird einmal jährlich durch Ablesung des Kunden festgestellt und in Rechnung gestellt.

 

Die Rechnung besteht aus mehreren Seiten. Die erste Seite der Jahresabrechnung ist eine Verbrauchs- und Abrechnungsübersicht.

Auf der zweiten Seite im oberen Teil finden Sie die Abschlagsbeträge für das neue Jahr mit Angabe der jeweiligen Fälligkeiten.

Eine detaillierte Einzelaufstellung nach den Medien Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser mit Angabe der Mengen und Zeiträume finden Sie auf der folgenden Seite.

Im Anschluss an die Einzelaufstellung folgen noch Informationen zur Rechnung. Weitere Informationen sowie eine Übersicht über die Preise finden Sie auf dem Beiblatt.

 

Der aus der Rechnung resultierende Verbrauch wird auf 365 Tage hoch- oder runter gerechnet, um den Abschlagsbetrag für das neue Jahr festzulegen.

Für das neue Jahr werden sechs 2-Monats-Abschlagszahlungen erhoben. Fünf dieser Abschlagszahlungen sind zu den Fälligkeiten 28.02., 30.04., 30.06., 30.08. und 30.10. auf die Jahresabrechnung zu leisten.

Die sechste Abschlagszahlung wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung, die im Laufe des Januars erstellt wird, verrechnet.

 

Entspricht der Zahlbetrag der Jahresabrechnung der Höhe einer der zuvor geleisteten Abschlagszahlungen, hat der Kunde genau die Menge des Vorjahres verbraucht (kein Mehrverbrauch)

Wenn die Höhe der Jahresabrechnung geringer ist als die Abschlagszahlung, hat der Kunde weniger verbraucht als im Vorjahr.

Sollte der Abrechnungsbetrag die Höhe der Abschlagszahlungen überschreiten, hat der Kunde mehr verbraucht.

 

Die Jahresabrechnung sowie die Abschlagsbeträge werden zu den angegebenen Terminen fällig. Die Kosten aus Zahlungsverzug und aus einer erforderlich werdenden Einstellung der Wasserversorgung ergeben sich wie folgt:

 

Die Mahngebühr beträgt bei Mahnbeträgen bis zu 50,00 € einschließlich 6,00 € von dem Mehrbetrag eins vom Hundert. In den Fällen, in denen neben den Mahngebühren bei Eintritt der Voraussetzungen auch Säumniszuschläge zu erheben sind, beträgt die Mahngebühr jedoch höchstens 52,00 €.

 

Wird der Rechnungsbetrag nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Rechnungsbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren Betrag.

 

 

Nachinkasso 25,00 €
Sperrung 20,00 €
Inbetriebsetzung 20,00 €