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Der Wasserverbrauch des Kunden wird einmal jährlich festgestellt und in Rechnung gestellt.
Die Rechnung besteht aus 2 Seiten.
Auf der ersten Seite erfolgt eine Verbrauchs- und Abrechnungsübersicht. Ferner werden die neuen Abschläge und die Fälligkeitstermine aufgeführt. Eine detaillierte Einzelaufstellung erfolgt auf der zweiten Seite. In der unteren Hälfte der zweiten Seite sind Preise und Rechnungsinformationen aufgeführt. In der oberen Hälfte ist die detaillierte Einzelaufstellung zu jeder Vebrauchsart dargestellt.
Für ein Abrechnungsjahr werden sechs gleichbleibende 2-Monats- Abschlagszahlungen erhoben. Der Kunde leistet fünf gleichbleibende 2-Monats-Abschlagszahlungen auf die zu erteilende Rechnung und die 6. Abschlagszahlung wird mit der Jahresendabrechnung erhoben. Zuviel oder zuwenig gezahlte Beträge werden ausgeglichen.
Ist die Höhe der Endabrechnung genauso hoch wie ein Abschlag, hat der Kunde die hochgerechnete Menge verbraucht (kein Mehrverbrauch). Ist die Höhe der Endabrechnung kleiner als ein Abschlag, hat der Kunde weniger verbraucht. Wenn die Endabrechnung höher als ein Abschlag ist, so ist die Differenz zwischen Endabrechnung und Abschlag der Mehrverbrauch.
Rechnungen werden zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Die Abschläge sind zu den auf der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesenen Abschlagsterminen fällig. Die Kosten aus Zahlungsverzug und aus einer erforderlich werdenden Einstellung ergeben sich wie folgt:
Die Mahngebühr beträgt bei Mahnbeträgen bis zu 50,- € einschließlich 6,- € von dem Mehrbetrag eins vom Hundert. In den Fällen, in denen neben den Mahngebühren bei Eintritt der Voraussetzungen auch Säumniszuschläge zu erheben sind, beträgt die Mahngebühr jedoch höchstens 52 €.
Wird der Rechnungsbetrag nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Rechnungsbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50,- € teilbaren Betrag.
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