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Fragen >>>


Die häufigsten Fragen unserer Kunden

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, rufen Sie uns einfach unter der
Telefon-Nummer: 02261 - 910 73 0 an, oder senden uns eine E-Mail.

   

Abschlagsberechnung
Eigentumswechsel
Einzugsermächtigung
Jahresabrechnung
Regenwasser
Wassersparen
Wasserqualität
Zählerwechsel


 

Abschlagsberechnung
Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauches werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen auf 365 Tage hochgerechnet. Ihre Abschläge können Ihren Wünschen entsprechend geändert werden. Bei Neukunden legen wir einen Durchschnittsverbrauch von 3,5 m3 pro Person und Monat zugrunde.
   
   

Eigentumswechsel
Für einen Eigentumswechsel benötigen wir folgende Angaben: die Kundennummer, das Objekt (Adresse), den Zählerstand am Tag der Übergabe, den neuen Eigentümer, sowie Ihre neue Anschrift. Bitte eine Kopie der Seite vom Kauf-/Notarvertrag in der der neue Eigentümer aufgeführt ist beifügen. Diese Angaben können Sie uns schriftlich (Eigentumswechsel) oder online (Formularbereich) übermitteln.
   
   

Einzugsermächtigung
Für die Erteilung einer Einzugsermächtigung benötigen wir Ihre Kundennummer, die Bankverbindung und das Startdatum der Abbuchung. Für die Beendigung der Einzugsermächtigung benötigen wir Ihre Kundennummer und das Enddatum. Diese Angaben können Sie uns schriftlich übermitteln.
       
   

Jahresabrechnung
Der Wasserverbrauch des Kunden wird einmal jährlich festgestellt und in Rechnung gestellt. Für ein Abrechnungsjahr werden sechs gleichbleibende 2-Monats- Abschlagszahlungen erhoben. Der Kunde leistet fünf gleichbleibende 2-Monats-Abschlagszahlungen auf die zu erteilende Rechnung und die 6. Abschlagszahlung wird mit der Jahresendabrechnung erhoben. Zuviel oder zuwenig gezahlte Beträge werden ausgeglichen.

Ist die Höhe der Endabrechnung genauso hoch wie ein Abschlag, hat der Kunde die hochgerechnete Menge verbraucht (kein Mehrverbrauch). Ist die Höhe der Endabrechnung kleiner als ein Abschlag hat der Kunde weniger verbraucht. Wenn die Endabrechnung höher als ein Abschlag ist, so ist die Differenz zwischen Endabrechnung und Abschlag der Mehrverbrauch.