Wer eine Regenwassernutzungsanlage betreibt, die im Haushalt (z. B. für die Toilettenspülung) zusätzlich zu der öffentlichen Wasserversorgungsanlage genutzt wird, muss diese gemäß § 11 der Entwässerungsatzung der Stadt Gummersbach den Stadtwerken anzeigen.
Außerdem sind solche Anlagen gemäß der Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zu melden.
Wer die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt und auf seinem Grundstück anfallendes Niederschlagswasser als Brauchwasser nutzt, handelt ordnungswidrig im Sinne der Entwässerungssatzung der Stadt Gummersbach.
Es muss davon ausgegangen werden, dass viele Regenwassernutzungsanlagen im Stadtgebiet bisher nicht von den Betreibern angemeldet worden sind. In diesen Fällen wird weniger Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz bezogen und darüber hinaus fehlen die Abwassergebühren für die zusätzliche Kanalbenutzung aus der privaten Regenwasseranlage.
Fehlende Gebühreneinnahmen führen zwangsläufig zu Tariferhöhungen für die Gebührenzahler. Dies muss vermieden werden.
Die Stadtwerke werden daher vermehrt Kontrollen im Stadtgebiet durchführen.
In dem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine unterlassene Meldung auch den Straftatbestand der Steuer- bzw. Abgabenhinterziehung erfüllt. Wer also privat Regenwasser, Grundwasser oder Bachwasser im Haushalt zu Brauchwasserzwecken (nicht Gartenbewässerung) nutzt und dies bisher nicht gemeldet hat, sollte die Anzeige bei den Stadtwerken unverzüglich nachholen.
Zur Vereinfachung liegt ein Vordruck bei.
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