Seit dem 01.01.2001 ist in Gummersbach, wie auch zuvor schon in den meisten anderen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die gesplittete Abwassergebühr eingeführt worden. Gesplittete Abwassergebühr bedeutet, der Gebührenmassstab, der bisher nur der Frischwasserbezug war, wird aufgeteilt.
Man unterscheidet Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Für das Schmutzwasser gilt als Grundlage der Gebührenberechnung wie bisher der Frischwasserbezug. Für das Niederschlagswasser, das in den Kanal eingeleitet wird, gelten als Gebührenmassstab die befestigten Flächen auf dem Grundstück, von denen Niederschlagswasser in den Kanal gelangen kann.
Voraussetzung für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr ist, dass die Grundstückseigentümer den Stadtwerken sämtliche auf ihren Grundstücken an die Kanalisation angeschlossenen bebauten und angeschlossenen befestigten Flächen mitteilen. Um den Eigentümern diese Arbeit zu erleichtern, kann der nachfolgende Erhebungsbogen für die erstmalige Flächenerklärung (z. B. bei Neubauten oder nach erfolgtem Kanalanschluss) ausgefüllt an die Stadtwerke gesandt werden.
Entweder den Erhebungsbogen ausdrucken und den Stadtwerke unterschrieben zuschicken, oder aber Erhebungsbogen abspeichern und mit einer Textverarbeitung die Einträge vornehmen. Den geänderten Erhebungsbogen dann per E-Mail an die Stadtwerke schicken.
Wird die Flächengröße verändert, (zum Beispiel durch Ver- und Entsiegelungsmaßnahmen, Wohnhausanbau, usw.) ist dies innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung bei den Stadtwerken schriftlich anzuzeigen. Hierzu ist die Maßnahme zu beschreiben und es sind ein vorhandener Lageplan oder andere geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen die bebauten/befestigten Flächen nachvollzogen werden können.
Wer plant, sein Niederschlagswasser auf seinem Grundstück beispielsweise über eine Versickerungsanlage zielgerichtet in das Grundwasser einzuleiten, hat dabei die rechtlichen Bestimmungen zu beachten (Näheres siehe unter "Wohin mit dem Regenwasser").
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