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Informationen an alle Haus- und Grundstückseigentümer Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen |
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Ansprechpartner:
Herr Michael Kresin,
Telefon: 02261/9107328
Herr Eckhard Priebe
Telefon: 02261/9107334
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Grundsätzlich müssen Abwasserkanäle und -leitungen dicht sein. Denn undichte Abwasserkanäle verschmutzen das Grundwasser und den Boden. Die Dichtheit der privaten Abwasseranlagen ist vom Eigentümer sicherzustellen und nachzuweisen. Bei bestehenden Hausanschlüssen muss nach § 61a Abs. 4 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen die erstmalige Dichtheitsprüfung bei einer Änderung der Grundstücksentwässerung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Bei Neubauten besteht eine sofortige Prüfpflicht. Die Dichtigkeitsprüfung ist nach 20 Jahren erneut durch zu führen. Alle weiteren Regelungen zur Grundstücksentwässerung sind in der Entwässerungssatzung der Stadt Gummersbach festgelegt. |
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Warum eine Dichtheitsprüfung? Der Zustand der privaten Grundleitungen wird deutlich schlechter eingeschätzt, als der Zustand der öffentlichen Kanalisation. Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass 60% bis 80% der privaten Entwässerungsleitungen sanierungsbedürftig sind. Das hiervon ausgehende Gefährdungspotential für Boden und Grundwasser ist durchaus ernst zu nehmen, denn die Länge der privaten Leitungen wird auf das Doppelte der öffentlichen Kanalnetze geschätzt. Durch undichte Abwasserleitungen kann Abwasser in den umgebenden Boden sickern und das Grundwasser verunreinigen. Liegen die schadhaften Leitungen darüber hinaus im Grundwasser, kommt es zu unzulässigen Grundwassereintritten in die Kanalisation, welche die Leistungsfähigkeit der Kanalanlage beeinträchtigen. Somit liegt ein intaktes Kanalnetz im Interesse der Allgemeinheit! |
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Technische Grundlagen Die Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen aus den im Erdreich oder in der Bodenplatte verlegten Grundleitungen und der zum öffentlichen Straßenkanal führenden Grundstücksanschlussleitung. Die private Zuständigkeit endet am öffentlichen Kanal in der Straße. |
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1. Informationsphase |
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Vor der Inspektion und Prüfung können Sie schon einige Vorleistungen erbringen. Diese Vorarbeiten führen später zu einer schnelleren und kosten-günstigeren Abwicklung Ihres Vorhabens. 2. Informationen einholen über Techniken von TV-Inspektion/Dichtheitsprüfung 3. Bei Fragen: Stadtwerke kontaktieren! 4. Besuch Internetseiten der Stadtwerke 5. Stadtwerke und Landes Sachkundigenliste einsehen 6. Möglichkeit eines Gemeinschaftsprojekts mit den Nachbarn prüfen 7. Angebote einholen und vergleichen 8. Beauftragung eines Sachkundigen 9. Mögliche Kostenübernahme durch Gebäudeversicherung abklären |
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2. Inspektion und Prüfung |
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Zur Dichtheitsprüfung ist in der Regel eine Reinigung und optische Inspektion (Kamerabefahrung) der Hausanschlussleitung erforderlich. Die Dichtheitsprüfungen dürfen nur durch von der Stadt Gummersbach zugelassene Sachkundige durchgeführt werden. Eine Liste der Sachkundigen, die berechtigt sind, die Prüfung im Stadtgebiet durchzuführen, finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Gummersbach und der Liste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung erstellt der zugelassene Sachkundige ein Prüfprotokoll, dass vom Eigentümer aufzubewahren und der Stadt auf Verlangen vorzulegen ist. 2. Vorbereitung von Grundstück/Gebäude für die Durchführung von Kamerauntersuchung 3. Zusammenstellung von Unterlagen für die Untersuchungsfirma 4. Durchführen lassen: Kamera-Inspektion bzw.Dichtheitsprüfung Leitungen/Schächte 5. Dokumentation:
- Lageplan - Kamera-Inspektionsbericht / Protokoll Dichtheitsprüfung |
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3. Auswertung und Planung |
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Hilfestellung bei der Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens geben geprüfte Kanal-sanierungsberater, Fachfirmen sowie Ingenieurbüros. Eine sachkundige und kompetente Auswertung und Planung hilft hohe Folgekosten einzusparen. |
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3.1a. Falls Leitungen/Schächte mängelfrei: Ende des Verfahrens! |
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3.1b. Bei festgestellten Schäden: 2. Suche eines sachkundigen Sanierungsberaters 3. Sanierungskonzept erarbeiten lassen: 4. Angebote einholen, Preise vergleichen 5. Entscheidung und Beauftragung |
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4. Sanierung |
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Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden. Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit des Hausanschlusses. In vielen Fällen ist eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung möglich. Der Erfolg einer Sanierungsmaßnahme wird wiederum durch eine Dichtheitsprüfung nachgewiesen. Folgendes Vorgehen wird empfohlen: |
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| 5. Abschlussphase |
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Kosten entstehen den Hausbesitzern durch die Dichtigkeitsprüfung, die eventuell erforderlich werdende Sanierungsberatung sowie durch die Sanierung selbst. Die entstehenden Kosten können sehr unterschiedlich sein, je nach dem wie groß der zeitliche Aufwand bzw. der Zustand der Leitungen ist. Es empfiehlt sich jedoch mit mehreren Nachbarn eine Interessengemeinschaft zu bilden um die Kosten geringer zu halten. |
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| Links | ||
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