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Dichtheitspruefung >>>

Informationen

an alle Haus- und Grundstückseigentümer

Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen

 


Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen,
sehr geehrte Grundstückseigentümer,
 

ist Ihre private Abwasserleitung wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser? Oder dringt bei hohem Grundwasserstand Grundwasser ein und führt zu hohen Folgekosten im Kanalnetz und auf der Kläranlage? Diese Fragen müssen sich ab sofort alle Gummersbacher Grundstückseigentümer stellen.


I
m Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Download einer Liste von sachkundigen Firmen als PDF-Dokument.
Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung gem. §61a LWG NRW



Rechtliche Situation
Warum eine Dichtheitsprüfung?
Technische Grundlagen
Vorgehensweise
Kosten
Finanzierung


Links

Ansprechpartner:
 
Telefon: 02261/9107328
 
Telefon: 02261/9107334

 

Rechtliche Situation

Grundsätzlich müssen Abwasserkanäle und -leitungen dicht sein. Denn undichte Abwasserkanäle verschmutzen das Grundwasser und den Boden. Die Dichtheit der privaten Abwasseranlagen ist vom Eigentümer sicherzustellen und nachzuweisen. Bei bestehenden Hausanschlüssen muss nach § 61a Abs. 4 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen die erstmalige Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.

 

Ein Erlass des NRW-Umweltministeriums erlaubt es jetzt den Kommunen, die Frist zur Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 auszudehnen. Für bestehende Hausanschlussleitungen werden die Stadtwerke Gummersbach das Stadtgebiet in 12 Zeitzonen einteilen. Die Zeitzonen in denen die Dichtheitsprüfungen vorzulegen sind,  werden zukünftig  in einer neuen Satzung geregelt und den Betroffenen rechtzeitig mitgeteilt. 

 

Bei Neubauten besteht eine sofortige Prüfpflicht. Die Dichtigkeitsprüfung ist nach 20 Jahren erneut durch zu führen.

Alle weiteren Regelungen zur Grundstücksentwässerung sind in der Entwässerungssatzung der Stadt Gummersbach festgelegt.
www.gummersbach.de/de/120/

Warum eine Dichtheitsprüfung?
Die Kommunen und größeren Gewerbebetriebe sind bereits seit 15 Jahren verpflichtet ihr Entwässerungsnetz flächendeckend kontrollieren und im Schadensfall sanieren zu lassen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommt die Stadt Gummersbach in vollem Umfang nach.

Der Zustand der privaten Grundleitungen wird deutlich schlechter eingeschätzt, als der Zustand der öffentlichen Kanalisation. Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass 60% bis 80% der privaten Entwässerungsleitungen sanierungsbedürftig sind. Das hiervon ausgehende Gefährdungspotential für Boden und Grundwasser ist durchaus ernst zu nehmen, denn die Länge der privaten Leitungen wird auf das Doppelte der öffentlichen Kanalnetze geschätzt. Durch undichte Abwasserleitungen kann Abwasser in den umgebenden Boden sickern und das Grundwasser verunreinigen. Liegen die schadhaften Leitungen darüber hinaus im Grundwasser, kommt es zu unzulässigen Grundwassereintritten in die Kanalisation, welche die Leistungsfähigkeit der Kanalanlage beeinträchtigen. Somit liegt ein intaktes Kanalnetz im Interesse der Allgemeinheit!


Technische Grundlagen

Die Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen aus den im Erdreich oder in der Bodenplatte verlegten Grundleitungen und der zum öffentlichen Straßenkanal führenden Hausanschlussleitung. Die private Zuständigkeit endet an der Grundstücksgrenze. Aber auch für die Grundstücksanschlussleitung im öffentlichen Straßenraum ist der Grundstückseigentümer kostenersatzpflichtig.

 

Vorgehensweise

1. Informationsphase

Vor der Inspektion und Prüfung können Sie schon einige Vorleistungen erbringen. Diese Vorarbeiten führen später zu einer schnelleren und kosten-günstigeren Abwicklung Ihres Vorhabens.

1.   Klärung des eigenen Bestandes:

      -     Lagepläne heraussuchen
      -     Alter der Leitungen/Schächte

2.   Informationen einholen über Techniken von TV-Inspektion/Dichtheitsprüfung

3.   Bei Fragen: Stadtwerke kontaktieren!

4.   Besuch Internetseiten der Stadtwerke

5.   Stadtwerke und Landes Sachkundigenliste einsehen

6.   Möglichkeit eines Gemeinschaftsprojekts mit den Nachbarn prüfen

7.   Angebote einholen und vergleichen

8.   Beauftragung eines Sachkundigen

9.   Mögliche Kostenübernahme durch Gebäudeversicherung abklären

2. Inspektion und Prüfung

Zur Dichtheitsprüfung ist in der Regel eine Reinigung und optische Inspektion (Kamerabefahrung) der Hausanschlussleitung erforderlich. Die Dichtheitsprüfungen dürfen nur durch von der Stadt Gummersbach zugelassene Sachkundige durchgeführt werden. Eine Liste der Sachkundigen, die berechtigt sind, die Prüfung im Stadtgebiet durchzuführen, finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Gummersbach und der Liste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung erstellt der zugelassene Sachkundige ein Prüfprotokoll, dass vom Eigentümer aufzubewahren und der Stadt auf Verlangen vorzulegen ist.

Folgendes Vorgehen wird empfohlen:

1. Termine für TV-Inspektion/Dichtheitsprüfung abstimmen

2. Vorbereitung von Grundstück/Gebäude für die Durchführung von Kamerauntersuchung
    und
Dichtigkeitsprüfung

3. Zusammenstellung von Unterlagen für die Untersuchungsfirma

4. Durchführen lassen: Kamera-Inspektion bzw.Dichtheitsprüfung Leitungen/Schächte

5. Dokumentation:
    -   Lageplan
    -   Kamera-Inspektionsbericht / Protokoll Dichtheitsprüfung
 

3. Festlegung der Sanierungsfrist

Nach der Prüfung ist die „Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG NRW“ den Stadtwerken Gummersbach vorzulegen. Je nach Einstufung der festgestellten Mängel teilen die Stadtwerke Gummersbach dem Hausbesitzer mit, bis wann die Kanalschäden zu sanieren sind.

 

4. Auswertung und Planung

Hilfestellung bei der Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens geben geprüfte Kanal-sanierungsberater, Fachfirmen sowie Ingenieurbüros. Eine sachkundige und kompetente Auswertung und Planung hilft hohe Folgekosten einzusparen.

4.1a. Falls Leitungen/Schächte mängelfrei:       Ende des Verfahrens!
Dokumentation der Kommune vorlegen und archivieren!

4.1b. Bei festgestellten Schäden:

1.  Kooperationsmöglichkeiten mit Nachbarn suchen

2.  Suche eines sachkundigen Sanierungsberaters

3.  Sanierungskonzept erarbeiten lassen:
   -    Leitungen unter Kellerdecke anbringen?
   -    Offener Neubau?
   -    Erneuerung / Sanierung in „grabenloser“ Technik?
   -    Kostenvoranschlag

4.  Angebote einholen, Preise vergleichen

5.  Entscheidung und Beauftragung
 

5. Sanierung
 

Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden. Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit des Hausanschlusses. In vielen Fällen ist eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung möglich. Der Erfolg einer Sanierungsmaßnahme wird wiederum durch eine Dichtheitsprüfung nachgewiesen.

Folgendes Vorgehen wird empfohlen:

1. Termine für Sanierungsdurchführung
2. Grundstück/Haus für Sanierungsdurchführung vorbereiten
3. Durchführung der Sanierung
4. Erneute Dichtheitsprüfung

6. Abschlussphase


-  Abschlussdokument zusammenstellen;

-  sorgfältig archivieren bzw. der Kommune vorlegen.

Kosten

 

Kosten entstehen den Hausbesitzern durch die Dichtigkeitsprüfung, die eventuell erforderlich werdende Sanierungsberatung sowie durch die Sanierung selbst. Die entstehenden Kosten können sehr unterschiedlich sein, je nach dem wie groß der zeitliche Aufwand bzw. der Zustand der Leitungen ist. Es empfiehlt sich jedoch mit mehreren Nachbarn eine Interessengemeinschaft zu bilden um die Kosten geringer zu halten.

 

Finanzierung

Privateigentümer können einen Teil der Sanierungskosten als Handwerksleistungen steuerlich absetzen. Bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro können 20% des Arbeitskostenanteils auf der Baustelle (max. 6.000 Euro) geltend gemacht werden. Die Rechnung darf nicht bar gezahlt werden.

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet im Rahmen des Programms 141 „Wohnraum modernisieren“ zinsgünstige Darlehen für die Sanierung an. Die Kosten der Dichtheitsprüfung können bei Antragstellung eingereicht werden.

Die aktuellen Konditionen finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.

 

 

 

Links

 

Video zur Kanaldichtheitsprüfung (mit Ton): Video zur Kanaldichtheitsprüfung

 

 
Entwässerungssatzung Gummersbach


Sachkundigenliste des Landes NRW

 

Informationen des Oberbergischen-Kreises

 

Information der Verbraucherzentrale NRW

 

Informationen DWA

 

Informationen Haus- und Grundbesitzerverein Oberberg

 

Informationsportal zur Dichtheitsprüfung NRW

 

Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Dichtheitsprüfung

 

Information des MUNLV-NRW

 

Datenbank Ingenieurkammer-Bau NRW

 

Datenbank Zertifizierte Kanalsanierungsberater

 

IHK Köln

 

Handwerkskammer-Köln


www.grundstuecksentwaesserung-online.de

 

Informationen zu Kanalhaien der Polizei Köln

 

Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

 


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