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Abwasserbeseitigungskonzept >>>


Abwasserbeseitungskonzept der Stadt Gummersbach

  4. Fortschreibung



 

Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) als Kontrollinstrument hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Landeswassergesetzes vom 20.12.1983 eingeführt. Es gibt einen Überblick über den Stand der Abwasserbeseitigung in den Kommunen und die noch durchzuführenden Maßnahmen. Dem Gesetzgeber bzw. den Aufsichtsbehörden ermöglicht es die Kontrolle, ob die Kommunen ihre Abwasserbeseitigungspflicht ordnungsgemäß erfüllen.
 

Das ABK beinhaltet drei Zeiträume, die unterschiedlich konkrete Aussagen zu den einzelnen Baumaßnahmen beinhalten. Der erste Zeitraum umfasst jetzt 6 Jahre und macht konkrete Aussagen zu dem Jahr der Inangriffnahme der einzelnen Baumaßnahmen. Der zweite Zeitraum umfasst die folgenden 6 Jahre und listet die Maßnahmen auf, die in diesem Zeitraum realisiert werden sollen. Für die Zeit nach 12 Jahren erfolgt lediglich eine Aufstellung der dann noch durchzuführenden Baumaßnahmen.


Das ABK ist im Abstand von  jetzt 6 Jahren fortzuschreiben und zu aktualisieren.


Die Stadt Gummersbach hat erstmalig 1986 ihr Abwasserbeseitigungskonzept der Bezirksregierung vorgelegt, 1989, 1994, 1999 und 2005 erfolgte jeweils eine Fortschreibung. Die zuletzt genannte Fortschreibung wurde am 07.02.2006 durch den Rat der Stadt Gummersbach beschlossen und anschließend der Bezirksregierung vorgelegt.

Das ABK 2000 – 2005 enthielt aufgrund der Kommunalabwasserverordnung hauptsächlich Maßnahmen zur Netzvervollständigung, die auch bis auf 13 Fälle fristgerecht durchgeführt werden konnten. Die restlichen Projekte sind im Jahr 2006 zum Abschluss gebracht worden. Neben diesen Maßnahmen enthält das Konzept 2006 – 2011 hauptsächlich Leistungen zur Misch- und Regenwasserbehandlung bzw. – rückhaltung und Kanalsanierung. Die jährlichen Investitionsraten belaufen sich auf  ca. 3,4 Mio €/a.



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