Abwasserbeseitungskonzept der Stadt Gummersbach
4. Fortschreibung
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Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) als Kontrollinstrument hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Landeswassergesetzes vom 20.12.1983 eingeführt. Es gibt einen Überblick über den Stand der Abwasserbeseitigung in den Kommunen und die noch durchzuführenden Maßnahmen. Dem Gesetzgeber bzw. den Aufsichtsbehörden ermöglicht es die Kontrolle, ob die Kommunen ihre Abwasserbeseitigungspflicht ordnungsgemäß erfüllen. |
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Das ABK beinhaltet drei Zeiträume, die unterschiedlich konkrete Aussagen zu den einzelnen Baumaßnahmen beinhalten. Der erste Zeitraum umfasst jetzt 6 Jahre und macht konkrete Aussagen zu dem Jahr der Inangriffnahme der einzelnen Baumaßnahmen. Der zweite Zeitraum umfasst die folgenden 6 Jahre und listet die Maßnahmen auf, die in diesem Zeitraum realisiert werden sollen. Für die Zeit nach 12 Jahren erfolgt lediglich eine Aufstellung der dann noch durchzuführenden Baumaßnahmen. |
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